die Herren G. R. Emil Göppl und Josef Haller und verliest sodann folgenden Amtsbericht: Mit Bezug auf die Kundmachung vom 21. November 1883 Z. 11915 und 11916 wird ergebenst berichtet, daß gegen die zur Einsicht aufgelegenen Voranschläge der Einnahmen und Ausgaben der Stadtcasse, sowie sämtlicher unter abgesondeter städtischer Verwaltung stehenden Fonde und Anstalten für das Jahr 1884, während der 14 tägigen Auflagefrist keine Einwendungen zu Protokoll gegeben wurden. Es wäre nun mehr seitens des löblichen Gemeinderathes das PraeliminarUiberprüfungs-Comité zu wählen, dieses bestand im Vorjahre aus dem Herrn Bürger meister und den Herrn G.R.
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