mässig geführten Kasern Baues nebst Beistellung der Uibungsplätze in hiesiger Stadt ? 3. Wird sich die Verzinsung und Amortisation des Anlage Capitales ohne Gefährdung der hiesigen Gemeindemittel als durchführbar herausstellen ? Das Comité erlaubt sich daher zu beantragen, der löbliche Gemeinderath wolle die vorläufig ausgemittelten Bau- und UibungsPlätze für Dislozirung eines JägerBataillons in Steyr zur Kenntniß nehmen und beschliessen daß nunmehr die commissionellen Vorerhebungen bezüglich der Anforderungen eines normalen Kasernbaues für eine bleibende Garnison in Steyr, bestehend aus einem Feldjäger- Bataillon eingeleitet, sowie die erforder-
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