ber 1883 Praes Nr. 934 entfällt nach der am 8. Juli l.Js. Allerhöchst genehmigten. Normal Dislocation auf Stadt Steyr die Dislokation eines FeldjägerBataillons. - Z. 11558. Bezugnehmend hierauf ist folgender hoher kk. Statthalterei Erlahs herabgelangt. An die Gemeinde Vorstehung in Steyr - Laut der am 8 Julid. J. Allerhöchst genehmigten Normal Dislokation der höheren Commanden und Truppen im Bereiche des II. Corps soll in Steyr ein Feldjager Bataillon dislozirt werden. Das kk. II. Corps Commando hat nun unterm 6.d. Mts. Z. 934 anher eröffnet, daß der Neubau einer Kaserne für ein Feldjäger Bataillon in Steyr erst für einen späteren Zeitpunkt in Aussicht genommen wurde. Sollte jedoch die Gemeinde Steyr bei deren bekannten loyalen Entgegenkommen sich bereit finden diesen Bau etwa gleich in Ausführung bringen, und
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