Principe bereit sei seinerzeit einen weiteren Theil des Quenghoffeldes der Gemeinde kaufweise zu überlassen, wolle sich jedochbezüglich des Umfanges dieses neuen Theiles und bezüglich des Preises dermalen noch nicht definitiv aussprechen. Auf dieses hin zieht Herr G. R. Friedrich Brandl seinen oben gestellten Vertagungs Antrag zurück. Der Herr Vorsitzende bringt nun den Sectionsantrag Punkt für Punkt zur Abstimmung. Punkt a. bezüglich der Abgrabung des Rückens des Quengfoffeldes wird mit allen gegen 2 Stimmen zum Beschlusse erhoben. Punkt b. wird gemäß den Ausführungen der Herren G.R. Dor Joh. Hochhauser, und Franz v. Jäger, in der Fassung mit allen gegen eine Stimme zum Beschlusse erhoben, daß mit der
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