rung des ganzen Platzes und 3. um ein Anboth an die Gemeinde Garsten; bezüglich der Entschädigung für die bisher von der Gemeinde Garsten vom Quenghoffelde eingehobenen Gemeinde Umlagen welche sich nach Abzug des für die Kosten der Erhaltung des betreffenden Theiles der Aschacherstrasse auf 20 fl belaufen welche Umlagen dem Erträgnisse eines Kapitales von 400 fl gleichkommt. für den ersten und dritten Punkt des Sectionsantrages sei er. Was jedoch die Beschotterung des ganzen Feldes anbelangt wird es zweckentsprechend sein mit der Gewinnung des Schotters an Ort und Stelle vorzugehen, mit der Vertheilung desselben aber bis zum Frühjahre zu warten. wodann man über die eigentliche Eintheilung des Platzes klar sein werde Herr G. R. Franz Jäger v. Waldau ist derselben Ansicht um so mehr da man ja doch die Einverleibung des Quenghoffeldes in das Stadtgebieth abwarten müsse, um definitive
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