Ratsprotokoll vom 19. Oktober 1883

Die Section stellt den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle beschliessen, nach herabgelangter allerhöchster Sanction diese Mauth im Offertwege zu verpachten, und den städt. Ingenieur zu beauftragen, einen Plan und Kostenvoranschlag für die Herstellung eines hölzernen Hauses zur Unterbringung des Mautheinnehmers vorzulegen. Herr G. R. Josef Peyrl frägt ob die Gemeinden Garsten und Sct. Ulrich noch heute dafür sind, daß künftig eine Mauth eingehoben werden solle, nachdem doch die hiemit verbundenen Auslagen für den Bau eines Hauses für den Mautheinnehmer bedeutende sein werden. Würde man sich mit der Ideetragen ein Wohnhaus für den Mautheinnehmer zu bauen, so würde sich das voraussichtlich nicht rentiren und wäre es dann besser von einer künftigen Mautheinhebung ganz abzusehen.

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