aufschiebende Wirkung, offen. Die Section ist der Anschauung, daß ein Recurs ohne Erfolg wäre und stellt daher den Antrag, der löbliche Gemeinderath möge die Zahlung dieser Gebühr pr 236 fl 50 xr aus dem Verpflegsfond des ArmenVerpflegshauses bewilligen. Herr G. K. Gustav Gschaider frägt. ob eine solche Gebühr auch bei der früheren Vertragserrichtung zu zahlen gewesen sei Der Herr Vorsitzende sagt dies sei schon lange her und könne er hierüber da er damals noch nicht Bürgermeister war, momentan keine bestimmte Auskunft geben. Herr G. R. Franz Jäger v. Waldau frägt wer eigentlich zahlungspflichtig sei. Der Herr Vorsitzende erwiedert zahlungspflichtig wären die ehrwürdigen Schwestern, nachdem sie aber die Armenverpflegung um einen billigen Preis besor-
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