sen ob der Grund ins Gemeindegebieth Steyr gehöre oder nicht, was nutzt der Plan, wenn dann etwa die Einverleibung nicht genehmigt werde. Er finde es komisch wenn man nur einen Theil des Fürstenfeldes einverleiben wolle, so daß dann ein Theil des Feldes nach Garsten der andere nach Steyr gehöre die natürliche Grenze sei ja wie seinerzeit der Herr Bürgermeister wiederholt geäussert, der Teufelsbach und die bestehende Strasse. Er selbst sei dabei gewesen als Herr Josef Werndl das Wort gegeben daß er sich dem Ansuchen um Einverleibung des ganzen Feldes anschliesse und könne das bisherige Hinderniß nur das sein, daß Herr Josef Werndl sein Wort ungeschehen gemacht habe. Das wichtigste sei vor allen, daß die Erledigung der Grundbuchsangelegenheit betrieben werde, damit man dann eine Grundlage für alles weitere habe. Herr G. R. Friedrich Brandl fin-
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