Ratsprotokoll vom 19. Oktober 1883

daß er vom juridischen Standpunkt es nicht für nothwendig halte die gründbücherliche Anschreibung abzuwarten, diese könne sich noch ein Jahr verzögern und solle der Herr Bürgermeister die Verantwortung bedenken, wenn etwa durch eine nicht nothwendige Verzögerung die ganze Ausstellungs Angelegenheit in Frage gestellt werde. Der Herr Vorsitzende entgegnet ihm könne die Verantwortung für die Verzögerung nicht treffen, das Gesuch um Incorporirung des Quenghoffeldes sei schon lange fertig; wenn Herr Werndl die Unterschrift hierauf nicht verweigert hätte, wäre dasselbe auch bereits abgegangen Herr Dor. Hochhauser erwiedert damals habe es sich um die Einverleibung des ganzen Feldes gehandelt er spreche aber heute nur von dem der Gemeinde gehörigen Theil desselben. Der Herr Vorsitzende entgegnet

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