Ratsprotokoll vom 19. Oktober 1883

der Einverleibung bekannt, daß das diesbezügliche Gesuch bereits längere Zeit fertig, dasselbe aber noch nicht abgegangen, weildie Gemeinde noch nicht gründbücherliche Eigenthümerin ist: Das Gesuch um Ausscheidung des Grundstückes aus dem Landtafelbuch und Eröffnung einer neuen Grundbuchs Einlage, ist bereits seit 2. August beim Landesgericht in Linz, wurde aber bisher noch nicht erledigt. Herr G.R. Dr. Hochhauser sagt es sei nicht nothwendig die gründbücherliche Anschreibung abzuwarten es kann auch aus bloß öffentlichen Rücksichten um die Inkorporirung angesucht werden. Der Herr Vorsitzende erinnert daran daß Herr Josef Werndl auf ein solch Gesuch seine Unterschrift verweigerte. Herr G. R. Dor. Hochhauser sagt die Gemeinde brauche ja zur Einverleibung ihres Grundes die Unterschrift des Herrn Werndl nicht

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