gestellt habe. Die nöthigen Mittel zum Bau der Volksfest oder Ausstellungshalle sollen durch Begebung von Privatantheilscheinen aufgebracht werden. Die Halle welche solid und in gefälliger Form auszuführen sei würde etwa 30.000 fl kosten: Dieser Betrag wäre in 1200 Antheilscheinen zu à 15 fl zu zerlegen von welchen 2/3 Private und 1/3 die Gemeinde zu übernehmen hätte. Aus den Erträgniß der Ausstellungen, Volksfeste etc. wäre sodann die Rückzahlung durch Verlosung der Antheilscheine zu veranlassen. Das Kapital ist als unverzinslich angenommen, da man ja doch voraussetzen könne, daß jeder einzelne in diesem Falle zum allgemeinen besten auf eine Verzinsung der Antheilscheine verzichten werde. Die Gemeinde selbst käme aber auf diese Weise, ohne sich irgend welche wesentliche Kosten aufzubürden in den bleibenden Besitz-
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