die Vertagung dieses Berathungsgegenstandes. Der Herr Vicebürgermeister ist mit dem Sectionsantrag nur insoferne einverstanden als nicht etwa die Commission die Absicht habe dem Herrn Haslinger den Einlauf des Wassers in dessen Gartenlacke zu gestatten, in welchem Falle so weit er in dieser Sache erfahrungsgemäss informirt sei, gewiß wieder ein Rechtsstreit erwachsen werde wovon er die Gemeinde aber bewahren mochte. Herr G.R. Klein Wilhelm klärt die Angelegenheit dahin auf, daß diese Angelegenheit nicht von Herrn Haslinger sondern in Folge des letzten Brandes vom Feuerwehr Ober Commando angeregt worden sei, welchen es aber ganz gleichgiltig ob die sich als nothwendig erwiesene Lacke im Haslinger Garten oder sonst wo in der Nähe der Strasse befinde.
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