durch unentgeldliche leihweiseUiberlassung der nöthigen FauteuilsSesseln etc. seine stete Opferwilligkeit der Gemeinde vis ä vis gezeigt habe, hiefür den schriftlichen Dank des Gemeinderathes zu übermitteln. Wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. Anknüpfend hieran wirft der Herr Vorsitzende die Frage auf ob bei dem Umstande als das Volksfest und die Ausstellung in Linz als vollständig gelungen und auch der Stadt Linz pecuniäre Vortheile brachte es nicht angezeigt erscheine nunmehr wieder auch einmal in Stadt Steyr eine Ausstellung oder ein Volksfest etwa im Verlaufe des nächsten Jahres zu veranstalten. Im Falle der löbliche Gemeinderath im Principe hiemit einverstanden wäre, so müßte wohl schon dermalen sich ein
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