tät verliehen werden soll den Antrag, der löbliche Gemeinderath möge sich dahin äussern daß er weil die Lehrerbildungs Anstalt keiner der stiftbriefmässigen Lehranstalten angehöre, auf eine Willfahrung des besprochenen Gesuches nicht einrathen könne. Wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. 10. Amtsbericht. Das Amt erlaubt sich die Entwürfe der Stiftbriefe über den Armenhausbaufond und den Armenverpflegungsfond für das neue Armenhaus zur Berathung und Genehmigung in Vorlage zu bringen und gleichzeitig um eine Weisung wegen Fruktifizirung der laut Kassaamtsbericht beim Armenverpflegungsfond vorhandenen Baarschaft erge-
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