Ratsprotokoll vom 28. September 1883

zufordern die konstatirten Baugebrechen ohne Verzug beheben zu lassen; von den übrigen Gruftenbesitzern seien die Untersuchungskosten mit 2 f 20 xr pr Gruft einzuheben. Wird ohne Debatte einstimmig genehmigend zur Kenntniß genommen. Bezüglich der Kosten für die Behebung der Baugebrechen an der Dukartschen Gruft welche sich auf 70 bis 100 fl belaufen werden verpflichtete sich Herr Johann Zaunmayer einen Beitrag von 20 fl zu leisten, den weiteren Betrag hätte bei dem Umstande als nach Frau Elise Dukart keine Rechtsnachfolger da sind, und jene ihre bedeutende Verlassenschaft zu wohlthätigen Zwecken und zu meist für die Armen Steyrs gewidmet, nach Anschauung der Bausection die Stadt Steyr aus Gemeindemitteln zu bestreiten. Wird einstimmig zum Beschlusse

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