im Einvers Commisionsm schaft eines öffentlichen Weges erlangen und als solcher im Grundbuche ausgezeigt werden. Diese neue Wegparzelle ist vom Garten der Forsthub bis zum Eisenbahnstig beiderseits mit einem Geländer zu versehen; die künftige Erhaltung des Weges und des neuen Weges von 1.5 Met. Breite übernimmt die Gemeinde Vorstehung Sct. Ulrich auf ihre Kosten. Herr G. R. Josef Peyrl fragt ob zu der in Rede stehenden Auflassung eines öffentlichen Weges nicht eine Genehmigung höheren Ortes erforderlich ist: Der Herr Vorsitzende erwiedert, dies sei hier nicht der Fall, da ja für den aufzulassenden Weg ein neuer ebenso zweckmässiger öffentlicher Weg errichtet werde. Hierauf werden obige Vereinbarungen einstimmig genehmigend zur Kenntniß genommen. - Z. 8181. b. Ist folgender Erlaß herabgelangt
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