Weg von der Gemeinde Garsten hergestellt und erhalten werde. Betreffend des Zuganges auf der Ulricher Seite wurde folgendes vereinbart Die Gemeinde Vertreter von Sct. Ulrich dann die Besitzer der ForsthubNo.6 und die Besitzer des Fleischhauerhauses N°. 4 in Jägerberg beantragen die Auflassung des öffentlichen Weges Parzelle N°r. 1232 Steuergemeinde Jägerberg vom Bergerkreuz bis zum Bachsteg und von da des Wegtheiles N. 1235 a bis zur Eisenbahnbrücke. Dafür ist ein neuer Fusweg mit 1.5 Meter Breite nebst Steg von der Forsthub an quer über die am linken Bachufer befindliche und zu der Forsthub gehörige Wiese bis zu dem rechtseitigen Eisenbahnbrückenkopfe auf Kosten der Gemeinde Vorstehung Sct. Ulrich herzustellen, wo hingegen die Eheleute Sahan den hiezu erforderlichen Grund und die bei ihrem Hause vorhandenen Bausteine unentgeldlich der letztgenannten Gemeinde zu überlassen sich verpflichten. Dieser neue Weg soll die Eigen-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2