Einführung des metrischen Masses, der Abänderung in der Höhe der Verbrauchsumlage und die Nichtmehrberücksichtigung der Gradhältigkeit von Bier und der gebrannten geistigen Flüssigkeiten etc. bedingt worden sei. Herr G. R. Karl Holub frägt, ob in den Gefällpachtvertrag die Pflicht der Mauthner bezüglich der Bierausfuhr erwähnt ist. Der Herr Vorsitzende bejaht diese Frage. Herr G. R. Josef Peyrl glaubt die neue Instruktion zur Annahme empfehlen zu können, nachdem ja der Herr Referent in dieser Sache Fachmann sei. Hierauf wird die neue Instruktion in obiger Fassung gemäß des Sectionsantrages einstimmig an genommen. ad Zt. 7.55. II. Section. Referent: Sectionsobmann Herr G. R. Leopold Huber. 5. Betreffend die Versicherung der
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