4. Amtsbericht. - Nachdem die bisher geltende Instruktion für die Bierausfuhr etc. vom Jahre 1856 durch die neuere Gesetzgebung wesentlich alterirt erscheint, so hat das Amt im Auftrage des Herrn Bürgermeisters eine neue Instruction für die EinAus- und Durchfuhr von Bier und gebrannten geistigen Flüssigkeiten und die Art und Weise der Einhebung und Rückvergütung der hievon zu entrichtenden Verbrauchsumlagen im Einvernehmen mit den städt. Mauthorganen ausgearbeitet und erlaubt man sich diese Instruktion, hiermit behufs endgiltiger Genehmigung dem löblichen Gemeinderathe ergebenst in Vorlage zu bringen. Steyr am 28. August 1883. Hähnel Die Section hat die neue Instruktion genauestens durchberaten und hat im §.6 den Passus, daß das zur Ausfuhr zu bringende
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