der Armen in den städtischen Armenhäusern zu übernehmen, welches freundliche Anerbiethen der städtische Armenrath in seiner Sitzung vom 6. l. Mts. sehr gerne angenommen hat. Der Herr Vorsitzende beantragt dies zur erfreulichen Kenntniß zu nehmen und hiefür dem Herrn Dr. Schuster den schriftlichen Dank des Gemeinderathes zu übermitteln. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. I. Section 1. Referent: Sectionsobmann Stellvertreter Herr G. R. Wilhelm Klein. Das am 5. l. Mts. vom k. k. Kreisgerichte Steyr hieramts zugestellte Urtheil in der bekannten Streitsache des Herrn Franz Stohl gegen die Stadtgemeinde Steyr, lautet: Die geklagte Stadtgemeinde Steyr ist schuldig dem Kläger Franz Stohl Zimmermeister in Steyr den Betrag pr 391 fl 35 xr sammt 6 % Verzugszinsen seit 5. Jänner 1883 und den einschließ-
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