für den Fall, als nach dem Eintreten des gedachten Ereignisses in der Pfarrkirche am Amtssitze der politischen Bezirksbehörde eine kirchliche Feier stattfinden sollte, derselben mit dem unterstehenden Amtspersonale beizuwohnen. - Linz den 31. Juli 1883. Weber Dieser Erlass wird einstimmig zur Kenntniß genommen und eröffnet der Herr Vorsitzende bezüglich weiterer geeigneter Antragstellung die Debatte. Herr G. R. Kautsch Jakob stellt den Antrag, es möge bei Eintritt des zu erwartenden freudigen Ereignisses die Gemeindevertretung in corpore dem in der Stadtpfarrkirche abzuhaltenden Festgottesdienste beiwohnen; ferners möge der Herr Bürgermeister die Bewohner Steyrs einladen ihre Häuser zu beflaggen und im Wege der hochlöbl. k. k. Statthalterei die Vorlage der ergebensten Glückwünsche der Stadt Steyr an Allerhöchster Stelle, veranlassen.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2