bezahlen. Nachdem diese Hausbesitzer sich hiezu bereit erklärten ist dieser Ausgleich als perfekt anzusehen und dürfte somit eine weitere Amtshandlung seitens des löblichen Gemeinderathes entfallen. Die Section stellt den Antrag diesen Ausgleich genehmigend zur Kenntniß zu nehmen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. Z.4246. II. Section. Referent Sectionsobmann Herr G. R. Leopold Huber: 3. Amtsbericht - Mit Bezug auf die verlautbarte Kundmachung vom 22. Juli l.Js. Z 7657 wird ergebenst berichtet, daß gegen die zur Einsicht aufgelegenen Jahresrechnungen vom Solar Jahre 1882 über die Einnahmen und Ausgaben der Gemeindecassa während der Auflagefrist von 14 Tagen keine Einwendun-
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