Ratsprotokoll vom 10. August 1883

Raths-Protokoll aufgenommen am 10. August 1883 über die diesjährige XII. ordentliche Sitzung des Gemeinderathes der k. k. l. f Stadt Steyr. Gegenwärtige Der Vorsitzende Herr Bürgermeister Georg Pointner Die Herren Gemeinderäthe Brandl FriedrichJäger Franz v. Waldau Breslmayr Franz Kautsch Jakob Dittmann Johann Klein Wilhelm Dürrnberger Joh. Nepomuk Landsiedl Anton Göppl Emil Leitner Heinrich Haller Josef Mayr Anton Huber Leopold Peyrl Josef Jäger Anton v. WaldauRedl Johann Schriftführer Herr Gemeinde Secretär Fritz Hähnel Entschuldigt erscheinen die Herren G. R. Gschaider Gustav, Dr. Hochhauser Johann, Perz Mathias, Wickhoff Franz u. Herr Vicebürgermeister Leopold Putz. Beginn der Sitzung um 3 Uhr Nachmittag

Tagesordnung Mittheilung I. Section 1. Mittheilung des Urtheiles des k. k. Kreisgerichtes in der Klagsache des Franz Stohl, contra Stadtgemeinde Steyr. 2. Amtsbericht betreffend den anhängigen Streit zwischen den Brunnengemeinden Ort und Steyrdorf. II. Section 3. Amtsbericht über den Jahresrechnungs Abschluss pro 1882. 4. Amtsbericht über den Stadtcasse Journals-Abschluss pro Juli 1883. III. Section 5. Eingabe des Herrn Franz Vollbert sen. wegen Ausbesserung der Stiege zu seinem Hause. 6. Amtsbericht hinsichtlich der nothwendigen Bauherstellungen im Bürgerspital. IV. Section 7. Eingabe der k. k. Oberrealschul Direction um Anschaffung mehrerer nothwendiger Einrichtungsgegenstände.

8. Antrag pcto Herstellung einer Leichenkammer beim städt. Sct. Anna Spitale. 9. Wahl eines Comites pcto Abänderung des Gemeinde Statutes der Stadt Steyr. Der Herr Vorsitzende constatirt die Beschlußfähigkeit erklärt die Sitzung für eröffnet, ersucht zu Verificatoren für das heutige Sitzungs Protokoll die Herren G. R. Leitner Heinrich und Mayr Anton und erstattet sodann folgende Mittheilungen: a. Ist folgender Erlass herabgelangt: An den Herrn Bürgermeister in Steyr. Im Grunde der Allerhöchsten Entschliessung vom 8. Juni d. Js. wird nach erfolgter glücklicher Entbindung Ihrer k und k. Hoheit der Durchlauchtigsten Frau Kronprinzessin, Erzherzogin Stephanie, welcher in der zweiten Hälfte des Monates August d. Js. entgegen gesehen wird, in der Landeshauptstadt Linz ein feierliches Te Deum abgehalten, welchem die sämmtlichen Civil- und Militärautoritäten beiwohnen werden. Hievon setze ich Euer Wohlgeboren mit dem Ersuchen in die Kenntniß,

für den Fall, als nach dem Eintreten des gedachten Ereignisses in der Pfarrkirche am Amtssitze der politischen Bezirksbehörde eine kirchliche Feier stattfinden sollte, derselben mit dem unterstehenden Amtspersonale beizuwohnen. - Linz den 31. Juli 1883. Weber Dieser Erlass wird einstimmig zur Kenntniß genommen und eröffnet der Herr Vorsitzende bezüglich weiterer geeigneter Antragstellung die Debatte. Herr G. R. Kautsch Jakob stellt den Antrag, es möge bei Eintritt des zu erwartenden freudigen Ereignisses die Gemeindevertretung in corpore dem in der Stadtpfarrkirche abzuhaltenden Festgottesdienste beiwohnen; ferners möge der Herr Bürgermeister die Bewohner Steyrs einladen ihre Häuser zu beflaggen und im Wege der hochlöbl. k. k. Statthalterei die Vorlage der ergebensten Glückwünsche der Stadt Steyr an Allerhöchster Stelle, veranlassen.

Herr G.R. Peyrl Josef ist mit diesen Antrag einverstanden, beantragt aber weiters es möge auch bei obigen Anlaß ein humanitärer Akt vollzogen werden so z.B. eine festliche Ausspeisung der Armen im Armenverpflegshause. Herr G. R. Mayr Anton ist damit einverstanden nur wünscht er, daß auch den Armen in den Unterstandshäusern eine Spende zukommen möge. Der Herr Vorsitzende gibt an, daß sich gegenwärtig im Armenverpflegshause 55, in den Unterstandshäusern 172 und insgesammt in Armenbetheilung gegen 600 Personen befinden. Herr G. R. Dittmann Johann ist der Meinung, daß sich bei einer so hohen Ziffer nicht alle betheilen lassen, da ja doch bei einem solchen Anlasse die Betheilung nicht in ein paar Kreuzern bestehen könne. Er beantrage daher statt der Armenbetheilung, der Schutzanstalt

für verwahrloste Kinder einen Betrag von etwa 100 fl zukommen zu lassen, da ja das zu erwartende freudige Ereigniss eigentlich ein kindliches sei und daher eine Festgabe an arme Kinder sinngemäß wäre. Herr G. R. Kautsch Jakob stellt den Antrag es möge der Antrag des Herrn G. R. Peyrl Josef, und den weiters diesbezüglich gestellten Anträgen, die Armensection des löblichen Gemeinderathes in Berathung ziehen und in der nächsten Gemeinderaths-Sitzung einen präcisirten Antrag einbringen. Wird ohne weitere Debatte mit Majorität zum Beschlusse erhoben. Zahl 8128. b. Der k. k. Bezirksarzt Herr Dr. Josef Schuster hat sich in sehr collegialer Weise erbötig gemacht, dem Herrn Stadtarzt Dr. Krakowizer in Ausübung des städtischen Sanitätsdienstes zu unterstützen und so namentlich die Behandlung

der Armen in den städtischen Armenhäusern zu übernehmen, welches freundliche Anerbiethen der städtische Armenrath in seiner Sitzung vom 6. l. Mts. sehr gerne angenommen hat. Der Herr Vorsitzende beantragt dies zur erfreulichen Kenntniß zu nehmen und hiefür dem Herrn Dr. Schuster den schriftlichen Dank des Gemeinderathes zu übermitteln. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. I. Section 1. Referent: Sectionsobmann Stellvertreter Herr G. R. Wilhelm Klein. Das am 5. l. Mts. vom k. k. Kreisgerichte Steyr hieramts zugestellte Urtheil in der bekannten Streitsache des Herrn Franz Stohl gegen die Stadtgemeinde Steyr, lautet: Die geklagte Stadtgemeinde Steyr ist schuldig dem Kläger Franz Stohl Zimmermeister in Steyr den Betrag pr 391 fl 35 xr sammt 6 % Verzugszinsen seit 5. Jänner 1883 und den einschließ-

lich der Erkenntnißgebühr mit 75 fl 76 xr bestimmten Gerichtskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen, dagegen wird Kläger mit seinem Begehren auf Zuspruch der 6 % Verzugszinsen seit 13. Juli 1882 abgewiesen. Die Section stellt nach eingehender Berathung dieser Angelegenheit den Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle das mitgetheilte Urtheil zur Kenntniß nehmen und beschliessen auf eine Appellation zu verzichten und dem Urtheile Folge zu geben. Der Herr Vorsitzende theilt in Erläuterung des Sectionsantrages mit, daß er als seinerzeit die Klage des Franz Stohl ihm zugestellt worden, sich bei dem Umstande als es sich nicht darum handeln konnte die faktischen Leistungen des Herrn Stohl in Abrede zu stellen, sondern einfach einredend zu erklären, daß Herr

Franz Stohl die Haftung für etwaige Unfälle übernommen hatte, bewogen fand in dieser Streitsache keinen Rechtsfreund zu nehmen, sondern die Einrede durch den Herrn Gemeinde Secretär, welcher sich hiezu bereit erklärte, im obigen Sinne erstatten zu lassen. Wie wohl noch mehreren Herren G. R. bekannt, habe er, durch Herrn G. R. Karl Holub und Herrn Georg Schartner aufmerksam gemacht, daß die Bauausführung bei den damaligen hohen Wasserstand mit Gefahr verbunden sei, Herrn Stohl hierauf verwiesen u. die Absicht geäußert die Bauausführung verschieben zu wollen, worauf dieser im Amtszimmer erklärte: Ich befürchte das nicht und wenn etwas eintreten sollte, so haften ja wir dafür. Er (der Herr Vorsitzende) habe in Folge dieser Haftungserklärung den Bau ausführen lassen, nachdem er obige Haftungserklärung als bindend erachtete. Das Gericht habe aber nicht auf den diesbezüglich dem Herrn Geg-

ner aufgetragenen Haupteids erkannt, und das Urtheil damit begründet, daß obige Haftungserklärung nicht vertragsmässig festgestellt wurde d. h. daß die Haftungserklärung im gegebenen Falle nicht als ein Vertrag erscheine. Es ist wohl allerdings fraglich ob das Obergericht derselben Anschauung sein würde, doch habe die Section vertreten durch die Herrn G. R. Wilhelm Klein und Karl Holub es vorgezogen zu beantragen, auf eine Appellation zu verzichten. Herr G. R. Johann Dittmann frägt, ob es sich um Ersatzkosten für faktisch geleistete Arbeiten handle. Der Herr Vorsitzende bejaht diese Frage. Herr G. R. Peyrl Josef empfiehlt den Sectionsantrag zur Annahme, da die Section sicherlich die Sache gründlich erwogen habe. Hierauf wird ohne weiterer Debatte der Sectionsantrag einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 8249.

2. Referent, Sectionsobmann Herr G.R. Anton Jäger v. Waldau. In der bekannten Streitangelegen heit zwischen den Brunnengemeinden Steyerdorf und Ort über die künftige Beitragsleistung zur Erhaltung des Schulbrunnens berichtet das Amt daß diesbezüglich unterm 7. ds. Mts im Amte ein Vergleich abgeschlossen wurde, wonach vom 1. Jänner 1884 ab, Herr Josef Meier Besitzer der Häuser N°. 14 und 15 am Michaelerplatz und grundbücherlich ausgewiesener Eigenthümer des Grundes auf welchem der Schulbrunnen steht, die fernere Erhaltung dieses Brunnens übernimmt und denselben der allgemeinen Benützung gegen dem überlässt, daß die Hausbesitzer No 8,9,10, 11 12, 13 am Michaelerplatze N°2 und 4 in der Fischergasse und N°. 3,4, 5 und 7 am Ortsquai das bisher von ihnen an die Brunnengemeinden Steyerdorf beziehungs weise Ort bezahlte Brunnengeld vom 1. Jänner 1884 an, zu Handen des Herrn Josef Maier rechnungsfrei

bezahlen. Nachdem diese Hausbesitzer sich hiezu bereit erklärten ist dieser Ausgleich als perfekt anzusehen und dürfte somit eine weitere Amtshandlung seitens des löblichen Gemeinderathes entfallen. Die Section stellt den Antrag diesen Ausgleich genehmigend zur Kenntniß zu nehmen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. Z.4246. II. Section. Referent Sectionsobmann Herr G. R. Leopold Huber: 3. Amtsbericht - Mit Bezug auf die verlautbarte Kundmachung vom 22. Juli l.Js. Z 7657 wird ergebenst berichtet, daß gegen die zur Einsicht aufgelegenen Jahresrechnungen vom Solar Jahre 1882 über die Einnahmen und Ausgaben der Gemeindecassa während der Auflagefrist von 14 Tagen keine Einwendun-

gen zu Protokoll gegeben wurden. Steyr am 5. August 1883 Der Secretär Hähnel Die Section beantragt die beiden revidirten Rechnungsabschlüsse vom Jahre 1882 genehmigend zur Kenntniß zu nehmen, in 300 Exemplare in Druck legen, sodann zur vorschriftsmässigen Vertheilung bringen zu lassen und dem Herrn Cassen Director Stephan Willner das Absolutorium zu ertheilen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 7656 und 7657. 4. Resultat der Gebahrung bei der Stadtcasse in Steyr im Monate Juli 1883. Baarschaft Wertheffecten fl xr fl xr Einnahmen im Monate Juli 1883 21.134 41 Hiezu den am 30. Juni 1883 verbliebenen baaren Cassarest mit 9699 97 daher Einnahmen Summe im Juli 1883 30 834 38 Hinvon abgezogen die im Monate Juli " bestrittenen Ausgaben pr 24371 65 verbleibt für den Monat August 1883 ein baarer Cassarest von 6462 73 und betragen vom Jahresbeginne bis inclusive Juli 1883 die gesammten Einnahmen 91.539 51 " " Ausgaben 85.076 78 Städt. Cassaamt Steyr am 31. Juli 1883. Willner Casse Director Paarfusser Controlor.

Das Cassa Journal wurde durch Herren G. R. Johann Dittmann geprüft und richtig befunden und beantragt, daher die Section obigen Casseamtsgebahrungs Ausweis zur Kenntniß zu nehmen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 8252. III. Section Referent: Sections Obmann Herr G. R. Johann Redl. 5. Herr Franz Vollbert Besitzer des Hauses Sierningerstrasse No. 126 in Aichet hat unterm 30. Juli l. Js. Z. 7994 das Ansuchen gestellt, bezüglich der nothwendig gewordenen Ausbesserung der bei seinem obigen Hause befindlichen jedoch allgemein benützten Stiege einen Localaugenschein abzuhalten. Dieser fand am 2. l. Mts. seitens der Bausection statt und wurde die Nothwendigkeit der Ausbesserung dieser Stiege constatirt, doch ist die Section der Anschauung, daß dies lediglich Sache des

Herrn Vollbert sei, nachdem der Grund auf welchem sich die Stiege befindet Eigenthum des Herrn Volbert und die Stiege als keine öffentliche Stiege anzusehen ist, wenn es im Interesse der Anrainer liegt, daß ihnen auch weiters die Benützung der in Rede stehenden Stiege gestattet sei, so mögen diese sich hierüber mit Herrn Volbert auseinandersetzen. Die Section ist daher nicht in der Lage auf eine diesbezügliche Beitragsleistung seitens der Gemeinde einrathen zu können und beantragt obiges Ansuchen in diesem Sinne zu erledigen. Herr G. R. Anton Jäger v. Waldau frägt wie hoch sich die Reparaturskosten belaufen werden Herr Referent erwiedert, auf circa 40 fl Herr G. R. Josef Haller macht darauf aufmerksam, daß in Steyr sich viele solche Stiegen befinden und daß wenn einmal ein Beitrag bewilliget werde, bald auch andere

mit denselben Ansuchen kommen würden. Herr G. R. Heinrich Leitner wäre dafür die Hälfte der Reparaturskosten aus Gemeindemitteln zu bewilligen, da die besagte Stiege namentlich zur Winterszeit von den Schulkindern stark benützt werde. Herr Franz Jäger v. Waldau glaubt dies nicht, da die Schulkinder meist über die Höhe gehen, er ist nicht für eine Beitragsleistung weil sonst bald auch andere solche Ansuchen an die Gemeinde gestellt werden möchten. Herr G. R. Jakob Kautsch ist der Anschauung, daß man obige Beitragsleistung nur im gegebenen berücksichtigungswerthen Falle bewilligen könnte ohne dadurch irgend wie eine Praejudiz zu schaffen. Herr G. R. Anton Mayr ist der Ansicht, daß die in Rede

stehende Stiege in erster Linie eine Hausstiege sei und sonach die Erhaltung Herr Vollbert eventuell im Einvernehmen mit dem die Stiege am meisten benützenden Anrainern zu tragen habe. Herr G. R. Josef Peyrl ist da die Stiege besonders im Winter wo die Passage auf der Höhe sehr gefährlich, im allgemeinen stark benützt werde, für eine Beitragsleistung seitens der Gemeinde; dieser sei ja sehr gering und würde hiedurch keine Praejudiz geschaffen. Herr G. R. Franz Jager v. Waldau findet eben weil der Beitrag so gering wäre, das Ansuchen darum für sonderbar umsomehr als ja doch Herr Volbert in guten Verhältnissen lebe; jeder Hausbesitzer lasse seine beim Hause befindlichen Stiegen auf eigene Kosten in Stand halten. Der Herr Vorsitzende ist auch der Anschauung, daß die Erhaltung der besagten Stiege, nachdem der

Grund Eigenthum des Herrn Volbert ist, zumeist somit seine Sache sei; und anderseits auch die anrainenden Hausbesitzer, deren Partheien diese Stiege zumeist mitbenützen, zur Beitragsleistung heranziehen könne. Herr G. R. Franz Jäger v. Waldau erwähnt, daß es ja Herrn Volbert frei stehe die Stiege abzusperren. Der Herr Vorsitzende sagt, in diesem Falle würden sich die Anrainer schon rühren, und diesfalls ein Einvernehmen zu erzielen suchen. Herr G. R. Josef Haller fragt wer würde im Falle einer Beitragsleistung seitens der Gemeinde die Reinigung der Stiege im Winter zu besorgen haben, die Stadt würde eine bleibende Last übernehmen, daher sei er für den Sectionsantrag. Herr G. R. Johann Dittmann ist auch der Anschauung, daß die Gemeinde, da die Stiege keine öffentliche, einen Beitrag nicht leisten solle, sie habe kein Interesse ob die Stiege abgesperrt werde oder nicht, dies sei Sache

der Anrainer. Nachdem sich niemand weiters zum Worte meldet bringt der Herr Vorsitzende den Sectionsantrag zur Abstimmung und wird derselbe mit Majorität zum Beschlusse erhoben. - Z. 7994. 6. Behufs Feststellung der am Bürgerspitalgebäude vorzunehmenden Adaptirungen wurde am 21. v. Mts. daselbst seitens der Bausection ein Localaugenschein vorgenommen und constatirt, daß die Renovirung des Gebäudes an der Wasserseite und die theilweise Anschaffung von neuen Fenstern und Oefen in den Zimmern dringend nothwendig erscheint, in Folge dessen dann auch der Herr Bürgermeister ohne Verzug die betreffenden hiesigen Geschäftsleute zur Abgabe ihrer desbezüglichen Anbote eingeladen hat sind haben diese auch bereits ihre Anbote gemacht. Auf Grund derselben beantragt die Section die Mauererarbeiten an Herrn Baumeister Franz Arbeshuber junior um den Pauschalpreis von 700 fl, die Tischlerarbeiten an Herrn

Mathias Hoida um den Pauschalpreis von 152 fl 25 xr und die Schlosserarbeiten an Herrn Max Willner & Consorten um den Pauschalpreis von 186 fl 60 xr zu übertragen. Die Bestreitung dieser Kosten trifft dem Mildenversorgungsfond welcher Ende des Jahres 1882 mit einem Kassareste von 1691 f, 33 1/2 xr abgeschlossen hat, daher auch thatsächlich diese Kosten zu tragen in der Lage ist. Herr G. R. Josef Peyrl frägt was es mit der Restaurirung des Bürgerspitalsthurmes sei. Der Herr Vorsitzende beantwortet diese Frage dahin, daß die nothwendige Restaurirung des Thurmes welche ebenfalls vor 2 Jahren bewilligt worden ist der Restaurirung des Spital Gebäudes nachfolgen werde, dies jedoch einem späteren Zeitpunkte vorbehalten bleiben müßte. Hierauf wird ohne weiterer Debatte der Sectionsantrag einstim-

mig zum Beschlusse erhoben. IV. Section Referent: Sectionsobmann Herr G. R. Josef Peyrl. 7. An die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung Steyr. Die achtungsvoll gefertigte Direction ersucht in Entsprechung des Auftrages der diesjährigen Inspection und in Folge der hierüber abgehaltenen Besprechung des Lehrkörpers in der Schlußconferenz für das Schuljahr 1883/84 und Anschaffung nachstehend verzeichneter Einrichtungsgegenstände. 2 Vorhänge für das Lehrzimmer der II. Classe, 1 Vorhang für das Professoren Zimmer, Schultafeln für die IV., V., VI., VII. Classe, 12 neue Schulbänke größerer Gattung, 2 Kletterstangen, 2 kleine Barren, 1 kleinen Bock, 2 Matratzen für den Turnunterricht; einige Ofenschirme, ein neues Thürschloss für die Kanzlei. Um Brennmaterial zu ersparen und zugleich die entsprechende Wärme zu erzielen, wäre die Versetzung des Ofens in der II. Classe im hohem Grade wünschenswert. K. k. Direction der Staats-Oberrealschube Steyr 22. Juli 1883. Berger.

Der Kostenvoranschlag hierüber beläuft sich auf 239 fl. Der Sectionsantrag lautet: Auf Grund der von der k. k. Direction der Oberrealschule in Steyr gestellten Ansuchens um Anschaffung von Einrichtungsgegenstände für die genannte Schule, und den daselbst befindlichen Turnsaal und zufolge der abgegebenen commissionellen Begutachtung, über die Nothwendigkeit der im Kostenvoranschlage aufscheinenden Lehrgegenstände, stellt die Section folgenden Antrag: Es möge der löbliche Gemeinderath die im so eben erwähnten Kosten Uiberschlage angesetzten fl 239 bewilligen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 7745. 8. Bezüglich der Herstellung einer neuen Leichenkammer beim städt. Sct. Anna Spitale stellt die Section folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderath bewillige, den Verkauf des im angeschlossenen Situations-Plane mit b und c bezeichneten Grundes sammt

Gebäude, sage Leichenkammer und Holz-Remise in dem Ausmasse von 24.65 100 Quadrat Klafter pr Klafter 54 fl zusammen 1331 fl 10 xr an das Institut der barmherzigen ehrwürdigen Schwestern zu Sct. Anna. Weiters genehmige der löbliche Gemeinderath den zur Erbauung einer neuen Leichenkammer von der Grundparzelle 665/1 im Ausmasse von 92.2 100 Quadrat Klafter erforderlichen Grundes a pr Klafter 1 fl zusammen 92 fl 20 xr vom Institute der barmherzigen, ehrwürdigen Schwestern zu Sct. Anna für die Gemeinde Steyr käuflich zu erwerben. Schlüßlich wolle der löbliche Gemeinderath heute beschliessen, den baldigst in Angrifnahme des neuen Baues der schon erwähnten Leichenkammer den laut Kostenüberschlag vom städtischen Bauamte aufscheinenden Betrage von 1306 fl 8 xr sowie die sogleiche im Offertwege ausschrei-

bende Arbeit bewilligen. Herr G. R. Franz Jäger v. Waldau frägt warum die alte Leichenkammer aufgelassen werde. Herr Referent beantwortet diese Frage dahin, daß dies aus Sanitätsrücksichten geschehe. Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 14850. 9. Bezüglich der Wahl eines Comites für die Berathung der etwa wünschenswerthen Abänderungen des Gemeinde-Statutes der Stadt Steyr vom Jahre 1867 referirt der Herr Vorsitzende wie folgt: In einer der letzten Gemeinderaths Sitzungen wurde die Frage angeregt ob nicht bei dem Umstande als gegenwärtig die numerische Stärke der 3 Wahlkörper sehr verschieden ist, nicht eine Abänderung der diesbezüglichen Bestimmungen des Gemeinde Statutes am Platze wäre. Im Jahre 1878 wurde aus einen ähnlichen Anlasse nämlich wegen der Vollmachten der Frauen

bei den Wahlen etc. bereits eine Abänderung des Gemeinde Statutes in Anregung gebracht und zu diesem Behufe ein Comite gewählt, bestehend aus den G. R. Herrn Anton Jäger v. Waldau und Dr. Johann Hochhauser und Gustav Gschaider verstärkt durch den Herrn Bürgermeister und dem Herrn Secretär. Dieses Comité ist de facto heute noch constituirt doch erlitten die Arbeiten desselben namentlich durch das Fest im Jahre 1880 eine wesentliche Unterbrechung und könten nun durch ein etwas verstärktes Comité wieder aufgenommen werden. Herr G. R. Johann Nepomuk Dürrnberger stellt den Antrag das bestehende Comite durch die Obmänner der 4 Sectionen zu ergänzen. Herr G. R. Anton Jäger v. Waldau ist der Anschauung, daß man vorher darüber abstimmen möge ob überhaupt dermalen eine Abänderung des Gemeinde-Statutes

für wünschenswerth erachtet werde. Er stelle den Antrag abzuwarten bis die Linzer die Abänderung ihres Statutes durchgeführt haben, weil man sich sodann darnach richten könnte. Herr G. R. Johann Nep. Dürrnberger sagt dem Comité werde ja für den Abschluß seiner Arbeiten keine Zeit vorgeschrieben. Der Herr Vorsitzende bringt hierauf den Antrag des Herrn G. R. Anton Jäger v. Waldau zur Abstimmung, doch bleibt derselbe in Minoritat. Herr G. R. Friedrich Brandl unterstützt den Antrag des Herrn G. R. Johann Dürrnberger bezüglich der Ergänzung des Comites durch die Obmänner der 4 Sectionen. Der Herr Vorsitzende ist auch damit einverstanden. Herrn Gustav Gschaider, welcher etwas kränklich ist, werde es freigestellt, ob er im Comite verbleiben

wolle oder nicht. Hierauf wird der Antrag des Herrn G. R. Johann Nepomuk Dürrnberger mit Majorität zum Beschlusse erhoben. Nach Erledigung der Tagesordnung ersucht Herr G. R. Josef Peyrl ums Wort und theilt mit, es sei in der Bevölkerung mißlich aufgenommen worden, daß über die Abschiedsvisite seitens des Herrn Bürgermeisters und einigen Herren Gemeinderäthen beim hochw. Herrn Canonicus Georg Arminger, namens des Gemeinderathes keine Mittheilung an den Gemeinderath gemacht und ob hierauf etwa vergessen worden sei. Der Herr Vorsitzende wundert sich über diese Frage und findet dieselbe sonderbar, wenn Herr G. R. Josef Peyrl welcher ja selbst dabei war, eine Mittheilung an den löblichen Gemeinderath gewunschen, so hätte es dies ja schon in der letzten Sitzung äussern können, obwohl es schon damals

in den hiesigen Zeitungen gestanden und so ohnehin genügsam puplick geworden sei. Herr G. R. Josef Peyrl erwiedert, er wollte keinen Vorwurf machen, er sei eben nur von mehreren Seiten aufgefordert worden obige Anfrage zu stellen und könnte die Mittheilung hierüber ja noch heute gemacht werden. Herr G. R. Franz Jäger v. Waldau findet es komisch, diese Sache jetzt wo schon längere Zeit verflossen und übrigens seither schon eine Gemeinderaths Sitzung gewesen zur Sprache zu bringen. Der Herr Vorsitzende theilt nun um dem Wunsche des Herrn G. R. Josef Peyrl zu befriedigen mit, daß er in Begleitung von 3 Herren Gemeinderäthen ohne speciellen Auftrag, daher nicht im Namen des Gemeinderathes, bei hochw.

Herrn Canonikus vor dessen Abreise von Steyr eine Abschiedsvisite gemacht habe, welche dieser freundlichst dankend entgegen genommen habe. Hierauf Schluß der Sitzung um 5 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende Georg Pointner Die Gemeinderäthe Heinrich Leitner Ant. Mayr Der Schrittführer Fritz Hähnel

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