langter behördlicher Genehmigung die 5 % Zinsen des Reservefondes der Sparcasse pro 1882 im Betrage von 23663 fl 49 xr zur Vertheilung an die vereinigten Gemeinden für gemeinnützige und wohlthätige Zwecke und entfällt hievon auf die Stadtgemeinde Steyr der Betrag von 10061 fl 45 1/2 xr, welcher Betrag in folgender Weise verwendet wird. 1. Zur Krankenpflege im Sct. Anna Spitale ... fl 800,- 2. Für das Institut der Kreuzschwestern ... 300,- 3. Für die Kleinkinderbewahranstalt ... 600,- 4. Für das Institut armer Schutzkinder ... 300,- 5. Für den Verein der Schulfreunde ... 1000,- 6. Für die Suppenanstalt ... 1000,- 7. Für den Stenografen Verein ... 50,- 8. Für die Fortbildungsschule des Gewerbevereines ... 100,- 9. Für die Schülerlade der Oberrealschule ... 100,- 10. Für die Musikschule des Musikvereines ... 100,- 11. Für die allgem. Arbeiter Kranken und Invalidencasse für Steyr und Umgebung ... 400,- 12. Für Armenbetheilung ... 1000,- 13. Für den Verpflegungsfond des neuen Armenhauses ... 4311.41 5/,- zusammen ... 10.061.41 5/,- Wird einstimmig genehmigend zur
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