keine Hinterbliebenen der vorbezeichneten Kategorien hinterläßt, im Todesfalle nur die aufgelaufenen Arzt und Beerdigungskosten nicht aber die volle Versicherungssumme ersetzen. Auf besondern Wunsch der Gemeinde Vertretung Steyr, waren wir indest geneigt die Versicherung in der Weise abzuschliessen, daß wir in jedem Falle, also selbst dann, wenn keine Hinterbliebenen der vorerwähnten Kategorien vorhanden sind, im Todesfalle die volle auf den Verunglückten entfallende Versicherungs Summe zu entschädigen hätten, wenn diese Entschädigung dem von Ihren erwähnten Pensionsfond zugeführt würde. Die Praemiz wurde sich in diesem Falle um 12 % erhöhen. Die Versicherungssumme werde also für alle 12 Wachmänner auf den Todes und Invaliditätsfall jährlich 26 fl 88 xr betragen. Die Section wünscht sich in dieser Angelegenheit noch weiters zu informiren und beantragt
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