das zu wählende Comite eingehenst informiren. Er unterstütze daher den Sectionsantrag. Herr G. R. Wilhelm Klein empfiehlt gleichfalls den Sectionsantrag, da man doch in solchen Angelegenheiten vor allen über den Werth und eventuellen Vortheil klar sein müsse und hiezu ein gründliches Studieren des ganzen Sachverhaltes nothwendig sei; heute könnte er selbst, der doch in der Section mit berathen, sich nicht für oder dagegen aussprechen. Herr G. R. Johann Mayr ist ebenfalls für die Zuweisung an ein Comité damit dieses die Angelegenheit eingehend erörtern und sodann dem Gemeinderathe klar darstellen kann. Herr G. R. Karl Holub unterstützt ebenfalls den Sectionsantrag da man doch vor allem wissen müsse wer der Herr Schlesinger und wer die offerirende Gesellschaft sei. Herr G. R. Wilhelm Klein erwiedert, er kenne den Herrn Schlesinger nicht, bezüglich der Gesellschaft sei ihm aber bekannt, daß es dieselbe ist, wel-
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