bei der ausserordentlich coulanten Conditionen die meine Gesellschaft für die ihr zu ertheilende Concession stellt, so wie in Berücksichtigung daß der Bau und Betrieb der sämmtlichen Etablissements unter der behördlichen Aufsicht, jedoch ohne jede wie immer Namen habende Kosten für die Gemeinde geschieht, daß endlich nach Ablauf der Concession sämmtliche Gebäude mit gesammten Fundus ohne jede wie immer geartete Entschädigung in das freie Eigenthum der Stadt Steyr übergeht läßt mich hoffen, daß die löbliche Gemeinde Vorstehung von meinem Antrage Gebrauch machen wird, und meiner Gesellschaft die angesuchte Concession zum Besten der Stadt Steyr ertheilen wird. Ich bin von meiner Gesellschaft autorisirt alle Verhandlungen mit der löblichen Stadt Vorstehung bis zur definitiven
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