zuweisen solle. Der Herr Vorsitzende macht darauf aufmerksam, daß einerseits über die Baukosten des Steges seitens der Eisenbahn Direction noch keine Rechnung gelegt worden ist, und anderseits der Landtag falls jetzt der Steg frei gegeben werden sollte, schwerlich nachträglich die Einhebung einer Mauth bewilligen werde. Herr G. R. Johann Dittmann erinnert, daß zur Einhebung einer Mauth unbedingt die Erbauung eines kleinen Mauthgebäudes nothwendig sein wird, dazu wäre aber nun schon Zeit; überhaupt glaube er, daß sich die Einhebung einer Mauth daselbst gar nicht rentiren werde. Der Herr Vorsitzende erwiedert, man müsse bezüglich der Erbauung eines Mauthgebäudes, doch abwarten ob überhaupt die Einhebung einer Mauth bewilliget werde. Herr G. R. Franz Wickhoff
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