Stimme, daß die Gemeinden mit der Eröffnung des Steges nicht länger zögere. Er glaube der Schaden aus der vorläufig entgehenden Mauth werde kein großer sein und möge man daher den Wünschen des Publikums Rechnung tragen. Er stelle daher den Antrag der Gemeinderath möge soweit es in seiner Macht liege, die vorläufige Freigebung des in Rede stehenden Gehsteges beschliessen. Herr G. R. Wilhelm Klein macht darauf aufmerksam, daß die Gemeinden Garsten und Sct. Ulrich nur zu einer Beitragsleistung sich herbeiliessen, weil man ihnen die sichere Anhoffnung auf die Einhebung einer Mauthgebühr machte, er glaube daher nicht, daß diese beiden Gemeinden mit der Freigebung des Steges einverstanden sein werden Herr G. R. Jakob Kautsch glaubt daß man diese Angelegenheit den diesbezüglich ohnehin noch bestehenden Comite zur Antragstellung
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