suchten allerhöchsten Bewilligung zur vorläufig provisorischen Einhebung einer Brückenmauth hat die hochlöbliche Statthalterei mit Erlass vom 8. Juni l. Js. Z. 6054 anher bekannt gegeben, daß das hohe Ministerium nicht in der Lage war dieses Ansuchen Sr. Majestät in Vorlage zu bringen, weil es sich hier um die Schaffung einer neuen Mauth handle und diese in Oberoesterreich nur der Landtag, welcher ohnehin noch im laufenden Jahre zusammen treten wird, bewilligen könne. Das diesbezügliche Gesuch ist bereits an den hochlöblichen Landes Ausschuss abgegangen. Herr G. R. Josef Peyrl bedauert, daß die Mauthangelegenheit sich so in die Länge ziehe und hiedurch gerade jetzt bei der schönsten Zeit das Publikum diesen gewiß sehr bequeme Verbindungssteg nicht benützen könne. Es sei auch bereits allgemeine
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