Susanna Mayr ist am 30. Mai d. Js. gestorben. Dieselbe hat aus der Stadtcassa eine Gnadengabe von monatlich 18 f bezogen. Laut des beiliegenden ärztlichen Zeugnisses kann ich mir vermöge meiner Gebrechen beinahe gar nichts verdienen, und nachdem mir meine Mutter Kein Vermögen hinterlassen hat, bin ich ganz hilflos und weiß nicht wie ich mir den Unterhalt verschaffen soll. Ich erlaube mir demnach die unterthänigste Bitte: Eine löbliche Gemeinde Vorstehung geruhe mir von der Gnadengabe meiner Mutter den Fortbezug doch wenigstens zur Hälfte zu bewilligen. Ludmilla Mayr Zur Beglaubigung Amtmann. Die Section beantragt der löbliche Gemeinderath möge der Bittstellerin für diesmal eine ausserordentliche Gnadengabe pr 30 fl aus Gemeindemittel gewähren, sie jedoch bezüglich einer eventuellen dauernden Unterstützung an den städt. Armenrath verweisen. Wird von den Herren G. R. Anton
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