ten werde, doch sei ihm nicht bekannt daß dies faktisch geschehen oder daß ein diesbezüglicher Beschluß gefaßt worden. Der Herr Vorsitzende erinnert sich nicht ob eine förmliche Uibergabe der Brücke an die Gemeinde stattgefunden habe, er wisse nur daß bei der Schwimmschulbrücke ein ähnliches Verhältniß gewesen, doch sei diese eine öffentliche Brücke. Herr G. R. Jäger Franz v. Waldau glaubt daß bezüglich der Dorningerbrücke jetzt Kalkofenbrücke ein UibergabsVertrag vorliege. Herr G. R. Redl Johann hält dies für gleichgiltig; zur Erhaltung der Kalkofenbrücke kann niemand als die Gemeinde verpflichtet sein. Die ins Eysnfeld führende Strasse ist eine öffentliche folglich muß auch die sie verbindende Brücke eine öffentliche sein. Hierauf wird die Angelegenheit behufs Aufklärung obiger Vorfrage mit Majorität vertagt. 9. Bezüglich der Herstellung der Kanäle in der Sierninger und Schlüssel-
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