giltig ob z. B. zwischen 5 und 6 Electrotechnik- oder irgend ein anderer Gegenstand gelehrt wird, der jetzliche Fachcurs wird hiedurch nicht berührt Herr G. R. Dittmann Franz hält den in Rede stehenden Gegenstand für verfrüht und befürchtet auch daß durch Einführung eines electrischen Fachcurses der jetzige Fachcurs beeinträchtigt werde, auch mögen zuerst die gestellten Erwartungen seitens der Anstalt befriedigt werden, zeigt sich später, daß in den Anstaltsgebäude noch Raum übrig, so könne man noch immer die Errichtung eines electrotechnichen Lehrcurses anregen. Es sei richtig, daß die Regierung sich opferwillig gezeigt habe doch müsse man jedenfalls zuerst sehen ob die Lokalitäten ausreichen. Herr G. R. Holub Karl stellt den Antrag man möge die Beschlußfassung über diesen Gegenstand nicht übereilen, sondern einer Section oder einen Comite zur eingehenden Berathung und Antragstellung zuweisen.
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