inbegriffen gewesen sei. Der Herr Vorsitzende erwiedert, daß der Plan und die Kostenberechnung Sache der Staatseisenbahn Direktion und der Baufirma gewesen, und die Geländerversicherung sich nachträglich als nothwendig erwiesen habe. Die Bahndirektion hat sich zur Herstellung der Geländer Versicherung bereit erklärt jedoch nur auf Kosten der konkurrenzpflichtigen Gemeinden. Hierauf wird einstimmig der auf die Stadtgemeinde entfallende Conkurrenzbeitrag zu den Geländerversicherungskosten pr 298 fl 86 xr, genehmigt. I. Section Referent: Sectionsobmann Herr G. R. Jäger Anton v. Waldau. (die Punkte 1, 2 und 3 werden in vertraulicher Sitzung berathen) 1. Die Section beantragt es wolle der Frau Cäcilia Senff und deren Sohn Gustav Senff, nachdem sie die erfolgte Entlassung aus der badischen Staatsangehörigkeit urkundlich nachgewiesen, die ihnen in der Gemeinderaths Sit-
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