Ratsprotokoll vom 20. April 1883

das Gesuch der hohen Statthalterei neuerlich mit der Bitte vorgelegt das provisorische Mautheinhebungsrecht bis zum Zusammentritt des Landtages von Sr. Majestät zu erbitten, worüber nun die Erledigung ausstehe. Bezüglich der früheren Freigebung des Steges haben sich die Vertreter der betheiligten Gemeinden ablehnend geäußert. Herr G. R. Haller Josef sagt, daß in der Sitzung am 5. l. Mts. die GemeindeVertreter deswegen gegen die vorläufige Freigebung sich geäussert haben, weil ja gerade bei der Eröffnung die Benützung des Steges seitens des Publikums sehr stark sein werde und sich dieses nachträglich zu einer Mauthgeldentrichtung schwerer bequemen würde. Herr G. R. Peyrl Josef frägt wie es kommt, daß der Betrag von 298 fl 86 x nicht in den Gesammtkostenvoranschlag seitens der Bahndirektion aufgenommen worden sei. Er war der Meinung daß in den seinerzeit vertragsmässig festgestellten Bedingungen auch die vollkommen sichere Herstellung des Steggeländers

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