Ratsprotokoll vom 20. April 1883

Einhebung eines Brückensteggeldes vereinbart, diese Mauth sobald die Bewilligung hiezu herablange im öffentlichen Licitationswege hintan zu geben und habe der Ersteher für die Beistellung eines provisorischen Lokales für den Mautheinnehmer auf die Dauer der Pachtzeit Sorge zu tragen. Der löbliche Gemeinderath möge dies zur Kenntniß nehmen und sich über die Bewilligung des Conkurrenztheiles obigen Betrages pr 298 fl 86 x aussprechen. Herr G. R. Josef Peyrl glaubt die Bewilligung zur besagten Mautheinhebung werde wohl nur der hohe Landtag geben können, bis dahin dürfte aber noch eine lange Zeit sein und frägt es sich ob man nicht einstweilen den Steg nach durchgeführter Geländerversicherung, den Publikum frei geben solle. Der Herr Vorsitzende erwiedert, der hochlöbliche Landes Ausschuss und die k. k. Statthalterei haben sich dahin ausgesprochen, daß sie die angesuchte Mauthbewilligung nicht ertheilen, aber umterstützen können. Er habe hierauf

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2