IV. Section für Kultus, Unterricht und Humanitätsanstalten bestehend aus 5 Mitglieder u. z. den Herren: Friedrich Brandl Johann Nep. Dürrnberger Emil Göppl Anton Mayr Josef Peyrl Etwaige Einwendungen gegen obige Zusammensetzung bitte ich sofort vorzubringen, weil hierüber gemäß § 4 der Geschäftsordnung der Gemeinderath entscheidet. Nach § 6 der Geschäfts-Ordnung haben die Mitglieder einer jeden Sektion aus ihrer Mitte einen Obmann und dessen Stellvertreter zu wählen, und ersuche ich diese Wahl sofort vorzunehmen und deren Resultat mir bekannt geben zu wollen, zu welchem Zwecke ich die Sitzung für 5 Minuten unterbreche. (Nach Wiederaufnahme) Als Resultat der stattgehalten Wahlen der Obmänner und deren Stellvertreter ergibt sich: I. Section Obmann: Herr Gemeinderath Anton Jäger von Waldau Obmann-Stellvertreter: Herr Gemeinderath Wilhelm Klein II. Section Obmann: Herr Gemeinderath Leopold Huber Obmannstellvertreter: Herr Gemeinderath Jakob Kautsch
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