Es erscheinen sonach die beiden Letztgenannten als die billigsten Offerenten und entschied bei dem Umstande als die zu vergebende Arbeit nicht getheilt vergeben werden kann, die Section durch das Loos zu Gunsten des Herrn Anton Boscher. Die Section beantragt daher die ausgeschriebene Arbeit um den offerirten Betrag pr 225 fl an Herrn Anton Boscher zu vergeben. Herr G. R. Jakob Kautsch wäre dafür zwischen den beiden billigsten Offerenten im Plenum zu entscheiden, da er die Entscheidung durch das Loos nicht für passend halte. Herr G. R. Karl Holub sagt man könne der Section nicht vorschreiben wie sie ihren Antrag zu stellen habe, den Plenum stehe es ja frei denselben anzunehmen oder abzulehnen. Herr G. R. Huber Leopold stellt den Antrag, man möge die ausgeschriebene Arbeit und den Preis von 225 fl an den Offerenten Herrn Johann Gruber überlassen, nachdem dieser
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