und ersuche er nun diesen die Zuschrift zu verlesen: Herr G. R. Anton Jäger v. Waldau verliest sohin folgende Zuschrift: Löblicher Gemeinderath! Die von dem Wahlcomité der conservativen Bürger-Partei veranlaßte Aufstellung meiner Person bei der für den 14. März 1883 anberaumten Gemeinderathswahlen im II. Wahlkörper geschah gegen meinen Willen und ohne spezieller Zusage meinerseits. Herr Gemeinderath Leopold Huber hat über mein persönliches Ansuchen die Mission übernommen von meiner diesbezüglichen Weigerung dem genannten Wahlcomite am 13. März Vormittags behufs Abänderung des Programmes Mitteilung zu machen. Trotz dieser meiner Einsprache und der nachträglich veranlaßten öffentlichen Erklärung daß ich eine Wahl aus dem II. Wahlkörper nicht annehmen kann, wurde ich dennoch von dieser Partei candidirt und am 14. May als Gemeindrath gewählt. Ich mache nun nach § 38 des G. St. gegen diese Wahl meine Einwendung, und bitte hierüber zu entscheiden. Gleichzeitig stelle ich an die löbl. Gemeinde Vorsehung des Ansuchen, daß bis zur Entscheidung meine Wahl als Gemeindrath im II. Wahlkörper, die auf Freitag den 16. März anberaumte Wahl des I. Wahlkörpers von Seite des löbl. Gemeindrathes sistirt werde, damit meiner Aufstellung in dem I. Wahlkörper für die Wähler desselben unmöglich werde. Bezüglich der anzeigten Sistirungsfrage
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2