für die Dauer von drei Jahren betrifft hat für nachstehende Herren Geltung, und zwar: aus dem I. Wahlkörper für Herrn Georg Pointner aus dem II. Wahlkörper: für die Herren Leopold Huber Johann Redl Anton Mayr Josef Reder Franz Schachinger und aus dem III. Wahlkörper für die Herren Anton Jäger v. Waldau Mathias Perz Jakob Kautsch ferners haben Ergänzungswahlen stattzufinden: im I. Wahlkörper: statt des ausscheidenden Herrn Emil Göppl mit der Mandatsdauer von zwei Jahren. im III. Wahlkörper statt der sistirten Wahl des Herrn Viktor Stigler mit der Mandatsdauer von zwei Jahren endlich statt des freiwillig resignirten Gemeinderathes
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