aus dem groß herzoglich badischen Unterthanen Verbande und Erlangung der oesterreichischen Staatsbürgerschaft wird über Sectionsantrag ohne Debatte einstimmig Folge gegeben. 3. Der Recurs der Clotilde Kirchberger gegen den Armenrathsbeschluss vom 8. Februar l. Js. wonach ihr Ansuchen um eine Unterstützung abgewiesen worden weil sie noch Verdienst habe, wird da die Angaben des betreffenden Armenvaters hierüber nicht genügend genau befunden worden, über Sectionsantrag ohne Debatte einstimmig dem städtischen Armenrathe zur genaueren Erhebung zugewiesen. 4. Amtsbericht: Nachdem die Vorarbeiten für die Militärtaxbemessung pro 1882 bereits ihrer Vollendung entgegengehen und im nächsten Monate die commissionelle Bemessung stattzufinden hat, so wären gemäß § 8 des Militärtaxgesetzes und der Ministerial Verordnung vom 20. März 1881 von Seite des löblichen Gemeinderathes wieder 2 Commissions Mitglieder und ein Ersatzmann zu wählen.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2