eines Beitrages im gegebenen Falle eine gewisse Präjudiz zu schaffen. Herr G. R. Karl Holub macht darauf aufmerksam, daß zur Zeit des Aufschwunges der Fabrick diese vielen Uferschutzbauten ohne irgend welche Beitragsleistung aus Eigenen gebaut habe, sie that dies aus Großmuth wie sie ja auch die meisten in ihre Territorium gelegenen öffentlichen Strassen durch lange Zeit hindurch freiwillig erhalten hat, deswegen könne man aber heute wo der Verkehr ein allgemeiner geworden hieraus keine Verpflichtung der Fabrick folgen. Der Herr Vorsitzende sagt die Gemeinde könne sich wohl, nachdem die Parzelle 1326 ein öffentlicher Weg, einer Beitragspflicht nicht entschlagen demnach auch die Minorität der Section die Beitragspflicht anerkennt nur wolle sie die Quote nicht mit 2/5 sondern nur mit 1/5 feststellen, wonach 1/5 die Gemeinde und je 2/5 die Waffenfabrick und die Gsang-
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