ten beiden Protokoll vom Jahre 1867 und 1878. Der Herr Vorsitzende macht darauf aufmerksam, daß es sich heute um das in den Protokolle vom Jahre 1878 erwähnte spätere Uibereinkommen bezüglich der Beitragspflicht für die Erhaltung der Uferschutzbauten vor dem Objekte IX und den übrigen Gsangwerken handle. Die Commission am 1. Februar l. Js. hat bei der von ihr vereinbarten Beitragspflicht die diesfalls ähnlichen Uibereinkommen mit der Wehrgraben Commune im Auge gehabt, woselbst die Gemeinde auch 2/5 der jeweiligen Kosten für die Uferversicherungsbauten beiträgt. Den Herr G. R. Franz Breslmayr frägt um welche Kostensumme die beiden Anträge der Section differiren. Der Herr Vorsitzende entgegnet, daß nach den vorliegenden aproximativen Kostenvoranschlag bei einer
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