Nachdem die jetzige Zeit ohne Einstellung des Betriebes bei den Gsangwerken die Ausführung obiger Arbeit nicht zuläßt so müßte bis zum Herbst diese Arbeit verschoben werden und als vorläufiger Schutz der beschädigten Uferstrecke resp. Strassenkörpers eine Anschüttung oberhalb der Bürstenwand hergestellt und anschliessend an dieselbe die eingestürzte alte Böschungspflasterung zweckentsprechend ausgebessert werden. 2. Wird folgende Beitragsleistung für die Herstellung und künftige Erhaltung des obig vereinbarten Uferschutzbaues festgestellt. 2/5 der Kosten übernimmt die Gemeinde nachdem die erwähnte Wegparzelle No. 1326 im Grundbuche als eine öffentliche verzeichnet erscheint. 2/5 übernehmen die Gsangwerkbesitzer welche durch ihre Werke interessirt erscheinen und 1/5 übernimmt die Waffenfabrik als Eigenthümerin der Grundparzelle 416
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