Verzeichnisse zu den am 12., 14. und 16. März 1883 beginnenden Gemeinderathswahl (Neu- und Ergänzungswahlen) wird ergebenst berichtet, daß während der dazu bestimmten Reklamationsfrist vom 19. bis 26. Februar keine Reklamation erhoben würde. Steyr am 26. Februar 1883. Der Secretär Hähnel. Wird ohne Debatte nach Sectionsantrag einstimmig zur Kenntniß genommen. - Z. 2388. 7. Amtsbericht. - Nach § 35 G. St. ist die Wahl der Mitglieder des Gemeinderathes durch eigene Wahl Commissionen zu leiten, welche auf Vorschlag des Herrn Bürgermeisters von dem Gemeinderathe für jeden Wahlkörper aus 5 stimmberechtigten Gemeindegliedern niederzusetzen sind. Auf Vorschlag des Herrn Bürgermeisters werden nach angeführte Herrn zu Mitglieder für die nächste Gemeinderathswahl dem löblichen Gemeinderathe zur Bestättigung namhaft gemacht für den I. Wahlkörper. die Herren Brandl Friedrich, Kaufmann Fellerer Karl, Kupferschmid
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