Herrn Julius Huber eine solche mit der Mandatsdauer von Einem Jahre. Auf Grund dieser Darstellung hätten demnach im Monate März 1 Gemeinderath aus dem I. Wahlkörper mit 3 jähriger Mandatsdauer 1 Gemeinderath aus demselben Wahlkörper mit 2 jähriger Mandatsdauer 5 Gemeinderäthe aus dem II. Wahlkörper mit 3 jähriger Mandatsdauer 3 Gemeinderäthe aus dem III. Wahlkörper mit 3 jähriger Mandatsdauer 1 Gemeinderath aus dem III. Wahlkörper mit 2 jähriger Mandatsdauer, und 1 Gemeinderath aus demselben Wahlkörper mit 1 jähriger Mandatsdauer gewählt zu werden. - Steyr am 26. Febr. 1883. Der Secretär Hähnel. Wird ohne Debatte nach Sectionsantrag einstimmig zur Kenntniß genommen. - Z. 2389. 6. Amtsbericht. Unter Beziehung auf die Kundmachung vom 29. v. Mts. Z. 771 über die aufgelegten Wähler-
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