Ratsprotokoll vom 9. Februar 1883

Folge dessen eine diesbetreffende Wacherelation einlangte über welche eine Localcommission stattfand auf Grund deren Begutachtung der Herr Bürgermeister an obige Firma nachstehendes Dekret erlassen hat. "Nachdem Sie im Hause Stadtplatz No. 32 im rückwärtigen ebenerdigen Keller ein Manipulationsdepot für Spirituosen Erzeugnisse errichtet, erhalten Sie hiermit gemäß den commissionellen Erhebungen vom 28. Dezember v. Js. den Auftrag aus feuerpolizeilichen Rücksichten in den erwähnten Kellerlokalitäten nie mehr als höchstens 25 Hektoliter brennbarer Spirituosen auf einmal einzulagern und haben die hiebei folgende Bedingungen strengstens zu beachten. a. das in der rechten Seitenwand des Kellers befindliche Luftloch ist zu vermauern. b. Das Verbindungsluftloch nach den unteren Keller ist so einzurichten, daß es mittelst einer Klappe sowohl von oben als auch von unten aus, nämlich von den unteren derzeit von Herrn

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