reichenden Kaffee verwendet werden wolle, nach seinem Ableben hat dieser Uiberschuß dem Armen verpflegungsfond zuzufallen. Johann Haratzmüller. Zur Beglaubigung Amtmann. Dieses Stiftungsanerbiethen wurde vom städtischen Armenrath in seiner Sitzung am 5. l. Mts. zur erfreulichen Kenntniß genommen und dem löblichen Gemeinderathe zur Genehmigung empfohlen. Die Section stellt den Antrag: Es wolle der löbliche Gemeinderath das angeschlossene Protokoll vom 7. Jänner 1883 zur angenehmen Kenntniß nehmen; ferners wolle der löbliche Gemeinderath diesen Stiftbrief vollinhaltlich end giltig genehmigen und sich verpflichten, die Verwaltung dieser Stiftung zu übernehmen, und für die genaue Einhaltung der Bestimmungen des Stiftbriefes zu sorgen. Wird einstimmig zum Beschlusse erhoben und über Antrag des Herrn G. R. Karl Holub einstimmig beschlos-
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