Ratsprotokoll vom 9. Februar 1883

stungen bestimmter Herrn eine lediglich interne Amtssache sei, welche der Herr Bürgermeister in eigenen Wirkungskreise erledigen möge. Dem löblichen Gemeinderathe gehen diese Angelegenheiten nur insoferne an als es sich um Erhöhung der Bezüge oder Ertheilung von Remunerationen handle. Der Herr Vorsitzende erwiedert, daß er die Vertheilung der Agenden ohnehin selbst verfügt, doch wolle er daß bezüglich der Anerkennung auch der löbliche Gemeinderath seine Zustimmung aussprechen wolle. Herr Hochhauser beantragt sonach Herrn Polizei Commissär Johann Wansner für seine bisherige vorzügliche Dienstleistung und in Anbetracht seiner bisherigen Uiberbürdung mit Amtsgeschäften eine Remuneration aus Gemeindemitteln im Betrage von 100 fl Herr G. R. Kautsch Jakob schließt sich den Ausführungen des Herrn G. R. Dr. Hochhauser an nur wünscht er, daß Personalien in vertraulicher

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