fasst und dem löblichen Gemeinderathe in Vorlage zu bringen seien. Herr G. R. Kautsch Jakob macht darauf aufmerksam, daß Letzteres nur zur Kenntniß genommen werden brauche, da es nur die Ausführung eines früheren Gemeinderathsbeschlusses sei. Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig zum Beschlusse erhoben. Die gleichzeitige Ausarbeitung und Vorlage der Stiftbriefe über den Armenhausbau und den Verpflegsfonds wird einstimmig zur Kenntniß genommen. - Z. 1248. II. Section Referent: Sectionsobmann Herr G. R. Leopold Huber. 3. Mit Dekret vom 27. Jänner l. Js. hat sich der Herr Bürgermeister über Vorschlag des Amtes veranlaßt gesehen einen Theil des bisherigen Agenden des städt. Polizei Commissärs an den im Polizei Commissariate seit Anfang des Jahres 1876 bediensteten Kanzleigehilfen Leopold
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